Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute darüber, ob Fluggästen bei Verspätungen wegen Treibstoffs auf der Startbahn eine Entschädigung zusteht. Dabei müssen die Luxemburger Richter insbesondere klären, ob ausgelaufener Treibstoff nach EU-Recht ein außergewöhnlicher Umstand ist, bei dem die Airlines von solchen Zahlungen befreit sind. Nach EU-Recht haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eigentlich ein Recht auf Entschädigung - es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
Luxemburg EuGH urteilt über Passagierrechte bei Flugverspätung
dpa 26.06.2019 - 03:43 Uhr