Nach einer neuerlichen Provokation des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke mit von den Nationalsozialisten genutztem Vokabular beim Kurznachrichtendienst X droht dem 53-Jährigen erneut Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen werde einen Prüfvorgang einleiten, um zu untersuchen, ob die fragliche Aussage Höckes strafrechtlich relevant sei, sagte ein Sprecher dieser Behörde unserer Zeitung. „Sollte sich nach Prüfung aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Anfangsverdacht gegen Herrn Höcke ergeben, wäre vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein entsprechender Immunitätsaufhebungsantrag zu stellen.“