Erfurt - Ein Urteil korrigiert den Tabellenstand in der Fußball-Regionalklasse 8 zuungunsten der SG Obermaßfeld/Einhausen: Das Punktspiel zwischen der WSG Zella-Mehlis gegen SG Obermaßfeld/Einhausen (Endstand: 1:5), ausgetragen am 27. August, wird für die WSG Zella-Mehlis mit 2:0 Toren und drei Punkten als gewonnen gewertet. Das entschied das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) in einem schriftlichen Einzelrichterverfahren. Zudem wird der SC 1921 Obermaßfeld wird wegen Verstoßes gegen § 4 Ziffer 2 Abs. 2 der Spielordnung des TFV gem. Punkt 2.13 des Strafenkatalog der RVO des TFV zu einem Strafgeld in Höhe von 50 Euro verurteilt. In der kurzen Begründung heißt es, dass das Fehlen eines gültigen Passbildes entgegen der Auffassung der SG Obermaßfeld/Einhausen einen groben Mangel darstellt. Das Sportgericht bezieht sich bei seiner Entscheidungsfindung auf ein Urteil des Verbandsgerichts (Az.: VG-I-2011/12 vom 11. 08. 2011). hg/tfv