• Bei Unterschreitung der Inzidenzgrenze 100 ist Sport für Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien möglich. Diese Zahl kann für Sportarten wie zum Beispiel Fußball, in denen der Wettkampf zweier Mannschaften eine höhere Gruppengröße erfordert, überschritten werden.
• Hallensport wird bei Unterschreitung der Inzidenzgrenze 50 möglich. Es besteht dabei eine Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler sowie auch für Trainerinnen und Trainer. Ausnahmen davon bestehen für Schülerinnen und Schüler.
• Bei Unterschreitung der Inzidenzgrenze 35 ist Sport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Regeln des vorbeugenden Infektionsschutzes bleiben allerdings in Kraft.
Die Regelungen der neuen Thüringer Verordnung gelten für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich. Gegebenenfalls sind für kommerzielle Sportangebote und für den Freizeitsport abweichende Regelungen möglich. Für den Leistungs- und Profisport bleibt es bei den weitergehenden Ausnahmen, die bereits seit längerer Zeit Gültigkeit besitzen.