Lockerungen im Thüringer Sport Auf dem Weg zur Stufe Grün

Wie wär’s mit Volleyball? Liegt die Inzidenz im Kreis unter 50, ist in Thüringen ab Mittwoch auch wieder Hallensport möglich. Foto: /Marcel Lorenz/Imago

Am 2. Juni tritt die neue Thüringer Corona-Verordnung in Kraft. Der Sport kann endlich wieder aus dem Dornröschenschlaf erwachen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Suhl - Verschlossene Hallen, verwaiste Rasenplätze: Die Thüringer Sportstätten gaben in den zurückliegenden Monaten ein trostloses Bild ab. Die schier nicht enden wollende dritte Corona-Welle legte den Sportbetrieb lahm. Nur die Profis durften dem Ball nachjagen oder die Skier unterschnallen. Ansonsten herrschte bis auf ganz wenige Ausnahmen die sprichwörtliche tote Hose.

Nun gibt es endlich den ersehnten Lichtblick. Wenn an diesem Mittwoch (2. Juni) die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft tritt, sind angesichts der weithin gefallenen Infektionszahlen nun spürbare Lockerungen im organisierten Vereinssport des Freistaats möglich.

„Das Infektionsgeschehen verringert sich derzeit stetig und in manchen Kreisen auch rapide. Endlich können wir also auch die Stufe Grün wieder in den Blick nehmen, auch im Sport“, sagt Sportminister Helmut Holter. „In manchen Kreisen wird es noch dauern, aber erste Kreise haben schon die erforderlichen Inzidenzwerte erreicht, um ab Anfang Juni in Stufe Grün zu wechseln. Eines möchte ich aber deutlich machen: Die Pandemie ist damit nicht vorbei. Der vorbeugende Infektionsschutz bleibt in Kraft – und alle sind weiter aufgefordert, durch ihr Verhalten mit dazu beizutragen, dass Infektionen vermieden werden.“

Thomas Zirkel, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes, nennt die Lockerungen einen erfreulichen Schritt: „Darauf mussten wir sieben Monate lang warten, damit sich die 350 000 Mitglieder der Thüringer Sportvereine wieder gemeinsam und unter qualifizierter Anleitung bewegen können. Besonders freut uns, dass die behördlichen Auflagen recht überschaubar und damit praktikabel in der Umsetzung sind.“

Aufgrund niedriger Inzidenzen ist in einigen Regionen ab dem Inkrafttreten der neuen Verordnung wieder Sport im Normalzustand möglich, andernorts gibt es noch Beschränkungen. Welches Ausmaß die Lockerungen erreichen, richtet sich nach der Inzidenz im jeweiligen Kreis:

• Bei Unterschreitung der Inzidenzgrenze 100 ist Sport für Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien möglich. Diese Zahl kann für Sportarten wie zum Beispiel Fußball, in denen der Wettkampf zweier Mannschaften eine höhere Gruppengröße erfordert, überschritten werden.

• Hallensport wird bei Unterschreitung der Inzidenzgrenze 50 möglich. Es besteht dabei eine Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler sowie auch für Trainerinnen und Trainer. Ausnahmen davon bestehen für Schülerinnen und Schüler.

• Bei Unterschreitung der Inzidenzgrenze 35 ist Sport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Regeln des vorbeugenden Infektionsschutzes bleiben allerdings in Kraft.

Die Regelungen der neuen Thüringer Verordnung gelten für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich. Gegebenenfalls sind für kommerzielle Sportangebote und für den Freizeitsport abweichende Regelungen möglich. Für den Leistungs- und Profisport bleibt es bei den weitergehenden Ausnahmen, die bereits seit längerer Zeit Gültigkeit besitzen.

Autor

Bilder