Leutersdorf - Beschlossen hatte der Gemeinderat den Haushalt für 2020 im Sommer. Nun haben sie schriftlich, dass sie gut geplant haben, hat doch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen die Würdigung von Haushaltssatzung und -plan bestätigt: "Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 enthält nach der Kommunalordnung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan 2020 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen."