Mit ihrer Beschwerde waren die beiden Journalisten schon beim Münchner Amtsgericht nicht erfolgreich gewesen. Das Gericht hatte Ende November 2023 seine eigene Zustimmung zum Abhören für rechtmäßig erklärt. Unter anderem die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der Klimaaktivisten rechtfertige diesen Eingriff in die Pressefreiheit. Die Abhöraktion sei ein "intensiver, allerdings kurzer Eingriff" gewesen.
Heimliche Überwachung dauerte mehrere Monate
Das bayerische Landeskriminalamt hatte auf Geheiß der Generalstaatsanwaltschaft München im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse, darunter auch ein Pressekontakt der Gruppe, abgehört. Ende April 2023 wurde sie nach Angaben der Ermittler wieder beendet. Die Maßnahme hatte zu heftiger Kritik geführt - auch weil das Amtsgericht die Pressefreiheit in der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung samt Begründung nicht einmal explizit erwähnt hatte.
Die Strafverfolgungsbehörden sind beim Abhören von Telefonanschlüssen zur Abwägung verpflichtet, vor allem wenn Träger von Berufsgeheimnissen wie etwa Journalisten betroffen sind. In der Regel muss der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegen.
Ermittlungen laufen seit mehr als einem Jahr
Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen mehrere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Zuge dessen hatten Ermittler im Mai 2023 bei einer bundesweiten Razzia mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Gruppe durchsucht. Auch daran hatte es teils heftige Kritik gegeben. Das Landgericht München I stufte die Durchsuchungsaktion später aber ebenfalls als rechtmäßig ein.