Angesichts steigender Corona-Zahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden seit Anfang August wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Für die Entscheidung verantwortlich ist der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Diese Regelung gilt vorerst befristet bis zum 30. November.