Statt das MHD komplett abzuschaffen, fordern viele Experten, zumindest die Ausnahmen für Lebensmittel zu erhöhen, die eigentlich nicht schlecht werden können – wie etwa Nudeln, Reis oder Zucker. Das würde aber bedeuten, dass Verbraucher gegebenenfalls Qualitätseinbußen in Kauf nehmen müssten. Denn Cola oder Bier beispielsweise werden mit den Monaten zwar nicht schlecht, schmecken irgendwann aber abgestanden. Auch Reis und Nudeln verlieren an Geschmack. Ein anderer Weg sind so genannte intelligente Verpackungen. Über Sensoren erkennen sie, ob ein Joghurt noch gut ist und verändern bei mikrobiologischen Auffälligkeiten ihre Farbe. „Das ist aber ein Riesenaufwand“, sagt Herbert Schmidt. Es würde die Verpackungen teurer machen und die Menge an Elektroschrott vergrößern.
Hilft am Ende nur mehr Eigenverantwortung der Verbraucher?
Das Wissen der Verbraucher über Lagerung, Vorratshaltung und Verwertung von Lebensmittelresten geht seit Jahren zurück. Das ist ein großes Problem. Wer ungeplant und über Bedarf einkauft, läuft eher Gefahr, wegwerfen zu müssen. Auch bereits zubereitete Lebensmittel spielen bei der Lebensmittelverschwendung eine große Rolle – und hier bringt weder ein Produktions- noch ein Mindesthaltbarkeitsdatum etwas.
So legen Hersteller das Mindesthaltbarkeitsdatum fest
Garantie
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wurde in den frühen 1980er Jahren eingeführt, damit Händler und Kunden im Supermarkt neue von alter Ware unterscheiden konnten. Es wird von den Lebensmittelherstellern festgelegt. Sie machen verschiedene Tests dazu, wie sich Aussehen, Geruch, Geschmack oder Konsistenz eines Lebensmittels mit der Zeit und unter Berücksichtigung der Lagerbedingungen verändern. Mit dem aufgedruckten Datum geben sie den Kunden eine Garantie: bis dahin bleibt das Lebensmittel so, wie es bei der Produktion war und dafür haften solange auch die Hersteller.
Reklamation
Produkte, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben aber noch nicht verdorben sind, dürfen weiter verkauft werden – ab diesem Zeitpunkt trägt jedoch der Handel die Verantwortung. Kauft ein Kunde dann beispielsweise einen Joghurt, der nicht mehr schmeckt, kann er dies direkt im Supermarkt reklamieren.