München (dpa/lby) - Bayerns Kommunen können künftig besser gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zugunsten von touristischen Angeboten vorgehen. Der Landtag in München stimmte für die Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung, die es Städten und Gemeinden erlaubt, ein digitales und bürokratiearmes Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einzuführen. Wer dafür künftig seine Wohnung auf einer Online-Buchungsplattform wie Airbnb anbieten will, muss sich zunächst offiziell registrieren. Die dann vergebene Registrierungsnummer muss anschließend bei der jeweiligen Online-Plattform angegeben werden.