Landratsamt Sonneberg Regionalplan liegt im Entwurf zur Ansicht aus

Der zweite Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen kann jetzt im Internet eingesehen werden, aber vom 18. Mai bis 20. Juli unter anderem auch im Landratsamt Sonneberg.

Wenn der zweite Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen ausliegt, werden Bürger vor allem schauen, wo künftig Windkraftanlagen gebaut werden könnten. Foto: dpa/Uwe Anspach

Am 25. März hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den zweiten Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen beschlossen und freigegeben. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl. Der Entwurf enthält Festlegungen zu verschiedenen Themen wie interkommunale Kooperation, Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Verkehrsinfrastruktur, Hochwasserschutz oder Tourismus und Erholung. Besonderer Aufreger für viele Bürger sind die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, unter anderem an das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen. Danach müssen in Thüringen 6899 Hektar (1,7 Prozent der Planungsregionsfläche) bis 31. Dezember 2027 als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen werden.

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Umfangreiche Unterlagen im Internet oder in Papierform

Der Entwurf ist sehr umfangreich und umfasst neben Textteilen und einem Umweltbericht auch Begründungen, Themen- und Raumnutzungskarten. Er wird vom 18. Mai bis einschließlich 20. Juli auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und steht zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung. Darüber hinaus können die Bürger aber in den gut neun Wochen auch beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4 in Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 in den Unterlagen blättern. Hier wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, telefonisch unter (03 61) 5 33 31 53 01.

Ab 18. Mai auch im Landratsamt

Wie Michael Volk, Sprecher des Landratsamtes, mitteilt, können Bürger sämtliche Unterlagen „als leicht zu erreichende analoge Zugangsmöglichkeit“ im angegebenen Zeitraum auch im Landratsamt Sonneberg zu den Dienstzeiten einsehen, und zwar im Bauverwaltungsamt, 5. Etage, Raum 508, Bahnhofstraße 66. Außer an Feiertagen immer Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag 8 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Vereinbarung von Terminen montags und mittwochs jeweils im Zeitraum 14 bis 16 Uhr möglich, telefonisch unter (0 36 75) 87 13 60.

Stellungnahmen am besten per E-Mail

Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen sollen im Zeitraum vom 18. Mai bis einschließlich 20. Juli per E-Mail übermittelt werden an regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de.

Das Logo der Planungsgemeinschaft. Foto: RPG

Darüber hinaus können Interessierte ihre Gedanken im genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen, Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der Öffnungszeiten oder im Landratsamt einreichen oder vortragen.

Keine Pflicht für Eingangsbestätigung

Volk verweist darauf, dass es keine Pflicht für die Planungsgemeinschaft gibt, mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Mit Ablauf der oben genannten Frist seien zudem alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

www.regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen