Am 25. März hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den zweiten Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen beschlossen und freigegeben. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl. Der Entwurf enthält Festlegungen zu verschiedenen Themen wie interkommunale Kooperation, Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Verkehrsinfrastruktur, Hochwasserschutz oder Tourismus und Erholung. Besonderer Aufreger für viele Bürger sind die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, unter anderem an das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen. Danach müssen in Thüringen 6899 Hektar (1,7 Prozent der Planungsregionsfläche) bis 31. Dezember 2027 als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen werden.