Der sächsische Imker Rico Heinzig darf unter bestimmten Umständen mit dem Konterfei und Namen von Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Eine entsprechende Klage von Böhmermann auf eine einstweilige Verfügung wies das Landgericht Dresden am Donnerstag zurück. Richterin Heike Kremz begründete die Entscheidung damit, dass das satirische Vorgehen des Bienenzüchters nicht die Persönlichkeitsrechte des Fernsehmoderators verletze. (AZ: EV 3 O 2529/23)