. Kopfschmerzen sind nicht zwingend Folge einer Corona-Schutzimpfung. Das hat der für Impfschadensfälle zuständige 6. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg bereits am 5. Juni in zweiter Instanz entschieden, wie das Gericht am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Geklagt hatte eine junge Frau aus dem Allgäu, bei der wenige Wochen nach einer Corona-Schutzimpfung starke Kopfschmerzen aufgetreten waren. Dieser zeitliche Zusammenhang genüge jedoch nicht für die Annahme eines Impfschadens, so die Richter.