Innerhalb der Thüringer Landesregierung gibt es Überlegungen, das Krebsregister des Landes zu reformieren. Neben den fachlichen Anforderungen an die Krebsregistrierung erfordere auch „die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte“ eine Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Art und Weise, wie das Krebsregister bislang erstellt wird, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums. „Eine etwaige Veränderung der Struktur würde nicht zwingend den Erhalt des Landeskrebsregisters als gGmbH bedeuten.“ Eine gGmbH ist eine privatwirtschaftliche Firma, die zur Gemeinnützigkeit verpflichtet ist.