Zwei Jahre, drei Jahre, vier Jahre? Oft ist das bei Gerichtsverfahren die Regel, nicht die Ausnahme. Damit liegt dann viel Zeit zwischen der eigentlichen Tat und dem Beginn jenes Gerichtsverfahrens, in dem sich ein oder mehrere Angeklagte dafür verantworten müssen. Denn Polizei und Justiz hierzulande arbeiten in aller Regel nicht gerade schnell – was jedoch nichts aussagt über die Arbeit von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern, die in aller Regel viel mehr Akten auf dem Tisch haben, als sie in ihrer regulären Arbeitszeit bewältigen können.
Lahme Polizeitechnik Haustechniker lassen das BKA alt aussehen
Sebastian Haak 22.12.2023 - 14:51 Uhr