Wunsiedel - Der für den 22. August in Wunsiedel geplante Neonazi-Aufmarsch zum Gedenken an den früheren Hitler- Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung des Landratsamtes Wunsiedel. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Bayreuth eine Klage der Neonazis gegen die Verbotsverfügung abgewiesen. Die Richter verwiesen auf den erweiterten Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches. Danach sind Rechtfertigung oder Verherrlichung der Nazi-Herrschaft verboten, weil sie den öffentlichen Frieden stören und die Würde der Opfer verletzen (Az.: 10 CS 09 1604). dpa
Länderspiegel Gedenken an Rudolf Heß bleibt verboten
Redaktion 01.08.2009 - 00:00 Uhr