Karlsruhe/Wunsiedel - Der geplante Neonazi-Aufmarsch in Wunsiedel zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat - wie schon in den vergangenen Jahren - einen Eilantrag gegen das Verbot der für den 22. August vorgesehenen Kundgebung abgewiesen. Allerdings will das Karlsruher Gericht "in Kürze" grundsätzlich über die rechtliche Grundlage der Verbote entscheiden. Der 2005 verschärfte Volksverhetzungsparagraf "wirft eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf", heißt es in dem Beschluss.
Länderspiegel Der Heß-Gedenkmarsch bleibt verboten
Redaktion 14.08.2009 - 00:00 Uhr