Kurioses von der Wolfsburger Polizei Frau setzt mehr als 50 grundlose Notrufe ab – Frau in Gewahrsam

kap/afp
Mehr als 50 Mal soll die Frau die 110 gewählt haben. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Fotostand/IMAGO/Fotostand / Fritsch

Über Stunden hinweg kontaktiert eine 51-jährige Wolfsburgerin die Polizei über die Nummer 110. Als ihr Handy auf richterlichen Beschluss beschlagnahmt wird, greift die Betrunkene zum Festnetztelefon.

 
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Mehr als 50 grundlose Notrufe haben eine 51-jährige Wolfsburgerin in Polizeigewahrsam gebracht. Wie die Beamtinnen und Beamten am Freitag in der niedersächsischen Stadt mitteilten, kontaktierte die betrunkene Frau am Donnerstag willkürlich und über Stunden hinweg immer wieder die regionale Polizeileitstelle über die Nummer 110. Sogar eine richterlich angeordnete Beschlagnahme ihres Mobiltelefons half nichts. Sie setzte die Anrufe über Festnetz fort.

Nach wiederholten Einsätzen in der Wohnung der Frau und vergeblichen Ermahnungen wurde es den Einsatzkräften nach eigenen Angaben am frühen Freitagmorgen schließlich „zu bunt“. Sie nahmen die stark alkoholisierte Daueranruferin in Gewahrsam und ließen sie auf der Polizeiwache ihren Rausch ausschlafen.

Als das Handy beschlagnahmt wurde, griff die Frau zum Festnetztelefon

Der Grad ihrer Trunkenheit blieb demnach zunächst unklar, weil sie „aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage war, einen Atemalkoholtest durchzuführen“. Nach Angaben der Polizei erwartet die Frau nun eine Rechnung für die Gewahrsamkosten und ein Verfahren wegen Notrufmissbrauchs.

Die Anrufe der Betrunkenen hatten laut Polizei am Donnerstag gegen 13.20 Uhr begonnen, gegen 16.00 Uhr wurde sie in ihrer Wohnung erstmals von Einsatzkräften ermahnt und auf die Strafbarkeit ihres Tuns hingewiesen. Nach diversen weiteren Anrufen ordnete eine Richter gegen 18.00 Uhr die Beschlagnahme ihres Handys an, was einen weiteren Polizeieinsatz bei der Frau auslöste. Als die Anrufe danach von ihren Festnetzanschluss munter weitergingen, nahmen die Beamten sie dann gegen 03.40 Uhr in Gewahrsam.

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