Ein Hundehalter aus Gießübel in der Gemeinde Schleusegrund kritisiert die Praxis, die Hundesteuer jährlich einzuziehen. Das Tier des Halters war am 2. März 2026 verstorben. Die Gemeinde besteht darauf, die volle Hundesteuer einzuziehen. Ein Widerspruch des Halters wurde abgelehnt. In der Hundesteuersatzung der Gemeinde ist diese Zahlungsweise so festgelegt. Die Satzung unterscheidet dabei auch nicht, ob beispielsweise ein Hund erst im Lauf des Jahres angeschafft wird. In beiden Fällen wird die volle Summe fällig. In der Gemeinde Schleusegrund sind das 75 Euro pro Jahr für einen Hund, der nicht als so genannter „gefährlicher Hund“ deklariert ist.
Kritik Hundesteuer für ein totes Tier?
Cornell Hoppe 01.04.2026 - 14:00 Uhr