Die einzigen Indizien in dem Mordfall, zwei DNA-Spuren des Angeklagten am Körper der Toten, seien nicht sachgerecht untersucht worden, hieß es zur Begründung. Das Gericht hat jetzt weitere Untersuchungen angeordnet. Der 66 Jahre alte Angeklagte, ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, verließ das Gericht auf freiem Fuß.