Landshut (dpa/lby) - Gefährliche Körperverletzung statt versuchter Mord - für einen Krankenpfleger ist das Urteil vor dem Landgericht Landshut schwächer ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Kammer verurteilte den 42-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft, weil er in einer Klinik Ampullen manipulierte, um seine Medikamentenabhängigkeit zu befriedigen. Die Strafe kann aber zurückgestellt werden, sobald der Mann einen Therapieplatz gefunden hat. Das Urteil ist rechtskräftig.