Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung. Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.