Zwei Gründe gibt es, warum der Kreistag Schmalkalden-Meiningen jetzt handeln musste, um das Schullandheim in Zella-Mehlis weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können. Einerseits werden einige Leistungen der kreiseigenen Einrichtung ab 1. Januar 2023 mit Umsatzsteuer belegt. Zum anderen schlagen sich die zumeist inflationsbedingten Preissteigerungen deutlich im Kostengefüge des Schullandheimes nieder. Das ist dem Fachdienst Schulen im Landratsamt als unselbstständige Einrichtung zugeordnet. Es soll alle organisatorischen und pädagogischen Voraussetzungen schaffen, um Wandertage und Klassenfahrten anbieten zu können. Das soll auch weiterhin mit vielen interessanten und bezahlbaren Angeboten für Schüler, Jugendgruppen, teils auch Familien und Erwachsenengruppen möglich sein.