Kreistagsbeschluss Übernachten im Schullandheim wird teurer

Erik Hande

Im Jahr 2020 wurden die Gebühren für Übernachtungen und Leistungen im Schullandheim zuletzt erhöht. Seitdem sind die Preise für Lebensmittel, Energie und Dienstleistungen teils inflationär gestiegen. Der Kreistag hat deshalb die Entgelte deutlich erhöht.

 
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Die Gebühren für den Aufenthalt im Schullandheim Zella-Mehlis steigen ab August 2023 deutlich an. Foto: /Michael Bauroth

Zwei Gründe gibt es, warum der Kreistag Schmalkalden-Meiningen jetzt handeln musste, um das Schullandheim in Zella-Mehlis weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können. Einerseits werden einige Leistungen der kreiseigenen Einrichtung ab 1. Januar 2023 mit Umsatzsteuer belegt. Zum anderen schlagen sich die zumeist inflationsbedingten Preissteigerungen deutlich im Kostengefüge des Schullandheimes nieder. Das ist dem Fachdienst Schulen im Landratsamt als unselbstständige Einrichtung zugeordnet. Es soll alle organisatorischen und pädagogischen Voraussetzungen schaffen, um Wandertage und Klassenfahrten anbieten zu können. Das soll auch weiterhin mit vielen interessanten und bezahlbaren Angeboten für Schüler, Jugendgruppen, teils auch Familien und Erwachsenengruppen möglich sein.

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In der Praxis erhebt die Einrichtung Gebühren für die Übernachtung ihrer Gäste. Ebenso werden Kosten für die Verpflegung, Nutzung von Ausleihangeboten wie Skiern, für Projekttage wie Backen, Basteln oder Töpfern in Rechnung gestellt. Diese Gebühren steigen nun mit Wirkung zum 1. August 2023 teils deutlich an. Das beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag mit großer Mehrheit. Künftig werden für die Übernachtung der Grundschüler zum Beispiel 10 Euro statt bisher 7,50 Euro pro Person erhoben. Zusammen mit Frühstück, Mittag und Abendbrot steigt der Gesamtbetrag für die Übernachtung auf 20 Euro, statt bisher 16 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 25 Prozent. Schüler bis zur zehnten Klasse beziehungsweise Teilnehmer von Jugendgruppen entrichten dafür künftig 23 Euro statt der bisherigen 18 Euro, Betreuer bezahlen 28 Euro statt bislang 23 Euro. Beim Ausleihen von Skiern und Skischuhen, bisher jeweils 1,50 Euro, verdoppeln sich die Gebühren sogar auf jeweils 3 Euro.

Änderungsantrag knapp gescheitert

Vor dem Hintergrund der Verteuerung regte der parteilose Kreisrat Manfred Heurich an, bei einem unverschuldeten Rücktritt von der Buchung, die Gebühren komplett zu erstatten. Bei Rücktritt drei Tage sollte dies gegen eine „kleine Gebühr“ möglich sein. Kreiskämmerer Christoph Zimmermann brachte dagegen einen anderen Vorschlag ein. „In begründeten Ausnahmefällen kann die Leitung einen teilweisen oder vollständigen Erlass veranlassen“, schlug er eine allgemeinere Formulierung vor.

Die fand Manfred Heurich zwar nicht schlecht, seine sei aber präziser, wandte er wiederum ein. Somit kam es zur Abstimmung über seinen Änderungsantrag. Diesem stimmten 17 Kreisräte zu, 17 lehnten ihn ab und sechs Kreisräte enthielten sich der Stimme. Damit fand der Änderungsantrag keine Mehrheit und wurde nicht berücksichtigt. Die Formulierung des Kämmerers über den „teilweisen oder vollständigen Erlass“ nahm der Kreistag mit seiner mehrheitlichen Zustimmung hingegen an.