Kreis Saalfeld-Rudolstadt Steuern ist besser als Wildwuchs

Wohin mit Windrädern? Der Landrat des Kreises Saalfeld-Rudolstadt, Marko Wolfram (SPD), warnt vor pauschaler Ablehnung von Windkraft und plädiert für gezieltes Steuern.

Die Ausweisung von Windkraftgebieten sorgt für Diskussion (Symbolfoto). Foto: Imago/Chromorange

Ohne speziell dafür ausgewiesene Vorranggebiete könnten Windräder dann rein rechtlich überall im Landkreis gebaut werden. Außerdem dürfe man die wirtschaftlichen Potenziale von Windkraftanlagen nicht außer Acht lassen. Das ist der Kern einer Pressemitteilung, mit der sich jetzt der Landrat des Nachbarkreises Saalfeld-Rudolstadt, Marko Wolfram (SPD), zu Wort gemeldet hat.

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Erarbeitung von Vorranggebieten

Der Hintergrund: Derzeit werden in Thüringen Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen erarbeitet und ausgewiesen. Unter anderem läuft derzeit auch das Beteiligungsverfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zum Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“, das den nordöstlichen Nachbarkreis von Sonneberg betrifft. Dieser Teilplan verbindet den gesetzlich verpflichtenden Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Schutz bedeutender Kulturdenkmäler im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Dort sind 13 potenzielle Windvorranggebiete ausgewiesen.

Ansonsten gibt es Wildwuchs

Landrat Marko Wolfram wirbt in diesem Zusammenhang für eine unvoreingenommene Diskussion zu den Standorten und warnt gleichzeitig vor einer pauschalen Ablehnung. Sein Hauptargument: Scheitert dieser Teilplan, könnten Windenergieanlagen im gesamten Landkreis errichtet werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür eingehalten werden.

Wichtig sei darüber hinaus darauf zu achten, dass vor allem die Bürger, Kommunen und Unternehmen von solchen Windkraftanlagen profitieren und nicht nur große Finanzinvestoren ihre Projekte umsetzen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft, zu der auch der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gehört, muss bis Ende 2027 wegen der Gesetzgebung des Bundes 1,4 Prozent ihrer Fläche rechtskräftig als Windvorranggebiet ausweisen. Das heißt aber nicht, so das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt in dieser Pressemitteilung, dass auf diesen Flächen dann auch tatsächlich Windkraftanlagen gebaut werden. Die Ausweisung von Vorranggebieten diene vielmehr einer geordnet gesteuerten Planung und verhindere damit zugleich einen Wildwuchs.

Rücksichtnahme auf Kulturerbe

Die Regionale Planungsgemeinschaft habe bei der Erarbeitung des nun vorliegenden Teilplans nicht nur Abstandsflächen zu Siedlungen berücksichtigt, sondern besonderes Augenmerk auf das Thüringer Kulturerbe gelegt. So seien große Schutzbereiche um wichtige Kulturerbe-Standorte festgelegt worden. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind das konkret die Areale um das Schloss Heidecksburg, das Schloss Schwarzburg und das Schloss Kochberg sowie in unmittelbarer Nachbarschaft die Burg Ranis, die Leuchtenburg und Schloss Burgk. Ebenfalls ausgeschlossen seien besonders sensible Naturflächen, beispielsweise Naturschutzgebiete.

„Damit schafft die Ausweisung der Vorranggebiete Planungssicherheit und verhindert einen ungesteuerten Ausbau der Windkraft. Sie ist ein notwendiges Instrument, um die gesetzlichen Flächenziele zu erreichen und den Ausbau geordnet und konfliktarm umzusetzen“, betont der Landrat.

Stromproduktion vor der Haustür

Der Ausbau erneuerbarer Energien wie Windkraft und Photovoltaik sei zudem wichtig für die energieintensiven Unternehmen im Landkreis, wie das Stahlwerk Thüringen. „Es ist doch besser, die benötigte Energie hier bei uns zu erzeugen, als das Geld dafür an öl- und gasproduzierende Länder zu überweisen“, argumentiert Marko Wolfram.

Kommunen könnten zudem durch die Verpachtung kommunaler Flächen, Beteiligungen sowie Gewerbesteuereinnahmen den eigenen Gestaltungsspielraum erweitern. „Das ist die Chance, eigene Projekte zu finanzieren, etwa Kindergärten, Feuerwehren oder die Vereinsförderung“, erklärte Marko Wolfram.