Drei Jahre und zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe – wenn in Fällen von Sexualstraftaten, die mit Missbrauch an Kindern zu tun haben, ein Urteil gesprochen wird, gibt es oft empörte und sehr empörte Reaktionen. Das dürfte nach dem von großem öffentlichem Interesse begleiteten Prozess vor der Jugendschutzkammer am Landgericht Meiningen nicht anders sein.