Kontrolle Promille-Radler: Fahne weht Polizei entgegen

Mit immerhin 2,44 Promille intus ist ein Radfahrer der Polizei in Hildburghausen ins Netz gegangen.

 
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Auch für Radfahrer gibt es eine Promilleobergrenze - sie liegt mit 1,6 aber deutlich höher als die für Autofahrer. Foto: Roland Weihrauch/dpa/dpa-tmn

Hildburghausen - Der 40-Jährige radelte der Polizei am frühen Samstagmorgen quasi in die Arme. Bei der Kontrolle wehte den Beamten eine ordentliche Fahne entgegen. Der Mann stimmte einem freiwilligen Alkoholtest zu. Der ergab schließlich den hohen Promillewert. Der 40-Jährige musste zur Blutentnahme ins Krankenhaus und erhält eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

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Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt für Fahrradfahrer deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler aber als absolut fahruntauglich. Wer dann radelt, riskiert drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die nach dem Einkommen gestaffelt wird. Außerdem ist in vielen Fällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht. Dabei kann auch verboten werden, künftig ein Fahrrad zu benutzen. cob