Kontrolle in Suhl 19-Jähriger "ohne alles" im Auto unterwegs

Ob der junge Mann demnächst einen Führerschein bekommt, steht in den Sternen. Die Polizei lässt sich nicht ungestraft belügen.

Verkehrskontrolle (Symbolbild). Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Bei einer Kontrolle hat die Polizei am Mittwochabend in Suhl einen 19-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. „Der Mann hatte keinen Führerschein und keine anderen Ausweisdokumente bei sich, weshalb er zunächst nach seinen Personalien befragt wurde“, berichtet Polizeisprecherin Anne-Kathrin Seifert am Donnerstag.

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Der Mann machte dann falsche Angaben zu seiner Identität, denn der 19-Jährige war, wie die Polizisten wenig später feststellten, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Ihn erwartet jetzt eine Anzeige.

Strenge Regeln für die ersten Jahre am Steuer

Junge Fahrer stehen in den ersten Jahren hinter dem Steuer vor großen Herausforderungen. Fahrer zwischen 18 und 24 sind in fast ein Drittel aller Verkehrsunfälle verwickelt – und damit fast doppelt so oft wie Autofahrer über 25 Jahre, wie es beim ADAC heißt. Besonders die Kombination aus wenig Erfahrung und Selbstüberschätzung führt zu diesem Risiko. Doch ein spezielles Regelwerk soll Abhilfe schaffen.

Der Führerschein wird bei der erstmaligen Erwerbung auf Probe erteilt. Dies gilt für zwei Jahre (mit Ausnahme der Klassen AM, L und T). Diese Fahrberechtigung ist mit besonderen Konsequenzen bei Verkehrsverstößen verbunden.

Verstöße, die im Fahreignungsregister mit Punkten bewertet werden, ziehen je nach Schwere des Delikts führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich. Verstöße, für die es keine Punkte gibt, z.B. einfaches Falschparken (ohne Behinderung) oder geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen, wirken sich nicht auf die Fahrerlaubnis auf Probe auf.

In Deutschland gilt für Fahrer unter 21 Jahren sowie für alle Fahranfänger in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot. Bereits bei 0,2 Promille im Blut wird von eingeschränkter Fahrtüchtigkeit ausgegangen. Ein Verstoß zieht eine Geldstrafe von 250 Euro nach sich, einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zudem verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre.