In einem Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München zwei Auftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke am Wochenende für zulässig erklärt. Die Gemeinde Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu wollten Höcke die Reden bei AfD-Wahlkampfveranstaltungen in ihren öffentlichen Hallen untersagen. Die VGH-Entscheidung ist unanfechtbar.