Kommunalpolitikerin erstattet Anzeige Kommunalpolitikerin Struck: Auto wurde manipuliert

Zu wenig Luft im Reifen: Maria Struck sagt, ihr Auto wurde manipuliert. Foto: picture alliance/dpa//Christin Klose

Die Linke-Kommunalpolitikerin Maria Struck sagt, ihr Auto wurde manipuliert und vermutet einen politischen Hintergrund.

 
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Hildburghausen - Es ist nach ihren Angaben nicht das erste Mal, dass ihr so etwas passiert: die Kommunalpolitikerin Maria Struck (Die Linke) hat die Polizei und auch unsere Redaktion informiert, weil „mein Auto in der Vorweihnachtszeit manipuliert wurde“. Sie gehe „von einem politischen Hintergrund aus“, sagt die Römhilderin voller Überzeugung, nachdem in der Woche vor Weihnachten „das Ventil eines Reifens an meinem Auto aufgedreht“ wurde. „Ich war mit meinen Kindern unterwegs“, sagt sie. „Aufgefallen ist es mir dann erst am zweiten Weihnachtsfeiertag.“ Sie habe Anzeige erstattet. Die Polizei ermittelt in diesem Fall.

„Das hätte ganze böse ausgehen können“, sagt Maria Struck, „mit einem platten Reifen auf der Autobahn“. Sie will sich gar nicht ausmalen, was alles hätte passieren können und ist entsetzt, wozu Menschen fähig sind. „Ein dummer Jungenstreich war das jedenfalls nicht.“ Ihr seien schon mal Radmuttern an ihrem Auto locker gedreht worden, aber auch das habe sie noch rechtzeitig bemerkt. „Zum Glück“, sagt Maria Struck.

Manipulationen an Autos sind kein Kavaliersdelikt und können hohe Strafen nach sich ziehen. Bereits der Versuch ist strafbar. Solche Taten werden im Strafgesetzbuch unter Paragraph 315b „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr behandelt“.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

– Das deutsche Strafgesetzbuch regelt die Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen strafbaren Handelns.

– Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr können langjährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen, geht aus dem Strafgesetzbuch hervor.

– In Paragraph 315b „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ im deutschen Strafgesetzbuch heißt es sinngemäß: Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, weil er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlich gefährlichen Eingriff vornimmt, und damit Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt werden. Das Strafmaß ist dabei unter anderem abhängig von der Schwere der Schuld und davon, ob fahrlässige Handlungen vorliegen.

– Bereits der Versuch solcher Handlungen ist strafbar.

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