Suhl - Um die Vorgaben des vom Land auferlegten Haushaltssicherungssicherungskonzepts erfüllen zu können, muss die Stadt ihre Einnahmen erhöhen. Dazu gehört auch die Grundsteuer B, unter die alle nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzten Häuser und Grundstücke in der Stadt fallen. Deren Hebesatz steigt ab 2022 von bisher 445 v. H. auf 460 v.H.. „Die Erhöhung des Hebesatzes ist zur nachhaltigen Verbesserung der Einnahmesituation und zur weiteren Haushaltskonsolidierung unabdingbar“, sieht es Oberbürgermeister Andrè Knapp. Die Stadt rechne durch die Erhöhung des Hebesatzes mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 155 000 Euro. Der Stadtrat hat die Erhöhung im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen.