Wie soll künftig geheizt und Warmwasser bereitet werden? Welche Energieträger stehen wann in den Stadtgebieten und Ortsteilen zur Verfügung? Diese Fragen müssen der Meininger Stadtrat und die Verwaltung den Bürgern und Unternehmen beantworten. 2024 trat das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Das verpflichtet Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner bis Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung (KWP) zu erarbeiten. Meiningen muss das Konzept aber schon bis zum Jahresende aufs Papier bringen. Denn die Kommune hatte vor zwei Jahren vom Bund im Rahmen der Nationen Klimaschutzinitiative Fördergelder zur Erarbeitung ihrer langfristigen Wärmeplanung erhalten. Termin für die Fertigstellung war der Juni, eine Fristverlängerung gab es nur bis Ende 2025.