Kommentar Künftig keine Extrawurst mehr

  Foto:  

Zur aktuellen Wahlrechtsreform der Ampelkoalition

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Ich bin seit jeher Verfechter der Verhältniswahl, der Fünf-Prozent-Hürde und eines in seiner personellen Größe begrenzten Bundestags. Entsprechend empfinde ich die aktuelle Wahlrechtsreform als ebenso notwendig wie richtig. Der Wegfall der Überhangmandate und der Grundmandatsklausel stärkt das Verhältniswahlrecht und reduziert die Zahl der Sitze. Wer an den fünf Prozent scheitert, ist eben draußen. Und auch wer mehr Direktmandate erringt als ihm Mandate nach seinem Stimmenanteil zustehen, bekommt keine Extrawurst mehr.

Das mag man beklagen. Und hundertprozentig ideal ist es auch nicht. Aber es ist auch nicht wirklich ungerecht. Es ist die Kröte, die man wohl schlucken muss, wenn man die Größe des Bundestags begrenzen will.

Auch dass dadurch künftig wohl nicht mehr jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten sein wird – geschenkt. Der Abgeordnete soll seinem Gewissen verantwortlich sein und nicht seinem Wahlkreis. Dass das nicht immer der Fall war, lässt sich erahnen, wenn man den Weg so mancher Steuer- und Fördergelder verfolgt. Vielleicht ändert sich jetzt ja auch da etwas.

Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht über die Wahlrechtsreform befinden. Entsprechende Klagen sind bereits sicher.

volker.kring@insuedthueringen.de

Autor

Bilder