Ich bin seit jeher Verfechter der Verhältniswahl, der Fünf-Prozent-Hürde und eines in seiner personellen Größe begrenzten Bundestags. Entsprechend empfinde ich die aktuelle Wahlrechtsreform als ebenso notwendig wie richtig. Der Wegfall der Überhangmandate und der Grundmandatsklausel stärkt das Verhältniswahlrecht und reduziert die Zahl der Sitze. Wer an den fünf Prozent scheitert, ist eben draußen. Und auch wer mehr Direktmandate erringt als ihm Mandate nach seinem Stimmenanteil zustehen, bekommt keine Extrawurst mehr.