Kommentar Empfundenes und geltendes Recht

Mark Hauptmann, damals noch im Bundestag. Foto: DEUTSCHER BUNDESTAG/Stella von Saldern

Mark Hauptmann zeigt sich wenig überrascht davon, dass die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Doch geltendes und empfundenes Recht sind nicht immer Deckungsgleich, meint unser Autor.

 
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