Kommentar Empfundenes und geltendes Recht

Jolf Schneider

Mark Hauptmann zeigt sich wenig überrascht davon, dass die Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden. Doch geltendes und empfundenes Recht sind nicht immer Deckungsgleich, meint unser Autor.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Mark Hauptmann, damals noch im Bundestag. Foto: DEUTSCHER BUNDESTAG/Stella von Saldern