Samstags gehört Vati mir.“ So stand es auf Plakaten bei Demonstrationen des DGB zum 1. Mai 1956. Die Argumente der Gewerkschaften im Westen: Nur Malochen? Nein, das reiche nicht mehr. Die Menschen würden die Wochenenden lieber im Schrebergarten sein, Zeit mit der Familie verbringen. Heute ist Samstagsarbeit in vielen Banchen eine Selbstverständlichkeit. Ob in der Pflege, in Krankenhäusern oder im Einzelhandel: Häufig sind es Frauen, die Familie, Haushalt und Beruf managen müssen. In Thüringen gewährt der Gesetzgeber den Verkäuferinnen im Einzelhandel wenigsten an zwei Samstagen im Monat eine Atempause. Und das ist gut so. Auch das Bundesverfassungsgericht hat nichts an der Regelung im Ladenschlussgesetz zu nörgeln. Im Gegenteil. Es betont in seinem Urteil ausdrücklich den Schutz der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie.