Auch gelte es, die Fähigkeiten des KSK angesichts einer "volatilen sicherheitspolitischen Lage" nicht in Frage zu stellen. Der innere und äußere Druck "werde nicht ohne Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft bleiben", warnt er. Abweichungen von der Norm sollten aber nur dort erlaubt werden, wo es zwingend nötig sei.
Allerdings hat die Opposition im Bundestag bereits erkennen lassen, dass sie allen Vorwürfen gegen die Kommando-Soldaten auf den Grund gehen will. Der Aufklärungsdruck bleibt bestehen und zielt vor allem auf das Ministerium. Kritik gab es zuletzt, weil Details über die "Amnestie" für die Rückgabe gehorteter oder entwendeter Munition vom Ministerium nicht öffentlich gemacht worden sind, obwohl das Heer dies nach oben gemeldet hatte.
Noch immer steht der Vorwurf im Raum, Kreitmayr habe die Aufstellung von Sammelbehältern im Alleingang entschieden, womöglich sich die Methode gar ausgedacht. Ganz so scheint es nun aber nicht mehr. So legt eine Richtlinie vom April 2019 zur "Munitionstechnischen Sicherheit bei der Bevorratung von Munition im Einsatz" - wohlgemerkt im Einsatz - fest: Sogenannte "Amnesty Boxes" dienten der Sicherheit und sollten "Schwarzbestände" an Munition in der Truppe verhindern.
Die Richtlinie benennt das Vorgehen, falls sich nach Beendigung eines Auftrages und der Rückkehr ins Feldlager oder am Einsatzende vor der Rückkehr in die Heimat noch unverbrauchte oder nicht in die Versorgungskette zurückgegebene Munition oder Fundmunition bei den Soldaten befindet. Im Sinne der munitionstechnischen Sicherheit solle sie dann in einer sogenannten "Amnesty Box" abgelegt werden. Und: "Bei Auffinden von Munition bei der regelmäßigen Kontrolle der "Amnesty Box" ist diese anschließend wie Fundmunition zu behandeln."
© dpa-infocom, dpa:210302-99-658495/3