Er habe „gemischte Gefühle“, sagte Samuel Koch nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Der 2. Senat hatte zuvor verkündet, dass das Verfahren um die Anerkennung von Kochs Unfall bei der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“ vor knapp 15 Jahren als Arbeitsunfall neu aufgerollt werden muss. Das BSG hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg.