Voraussetzung ist, dass der Besucher symptomfrei ist. Personen mit Atemwegsinfektionen oder Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, ist der Zutritt als Besucher nicht gestattet. Weiterhin sind gleichzeitig ein bis zwei Besucher pro Patient gestattet. Für Geschwisterkinder wird der Besuch bei neugeborenen Familienmitgliedern und auf der Kinderstation ermöglicht. An Covid-19 erkrankte Patienten können keinen Besuch empfangen. Der Zutritt ist nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis (Antigentest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) von einer offiziellen Teststelle möglich. Neu ist, dass dies für alle Besucher gilt, auch für Geimpfte und Genesene. Die Einhaltung dieser Festlegung wird in regelmäßigen Stichproben am Eingang kontrolliert. Darüber hinaus gelten weitere allgemeine Hygieneregeln, die man auf der Klinikum-Webseite nachlesen kann bzw. bei Betreten des Hauses mitgeteilt bekommt.