In dem seit 2015 laufenden Verfahren geht es um die Funktion, bei der Facebook vorschlägt, in Fotos abgebildete Freunde mit Namen zu markieren. Die Kläger argumentierten, dass es gegen ein Gesetz zur Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois verstieß, dafür vorher nicht die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Inzwischen änderte Facebook das Verfahren weltweit und fragt erst nach einer Erlaubnis.