Kassel - Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist im Jahr 2022 nach den damaligen Preissteigerungen nicht verfassungswidrig gewesen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in drei Verfahren entschieden. Kläger aus mehreren Bundesländern scheiterten mit ihrer Forderung nach mehr Regelleistungen. Das Arbeitslosengeld II war bis Ende 2022 die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Leistung wurde umgangssprachlich auch Hartz IV genannt.