Ein Hinweis des Rechnungsprüfungsamts im Landkreis Hildburghausen führt dazu, dass die Kreisstadt ihre Kindergartengebühren überarbeiten muss. Hintergrund ist, dass die Stadt bislang Kindergartennutzungsgebühren und Verpflegungskosten zusammengenommen hat. Die Verpflegungskosten müssen aber laut Thüringer Kindergartengesetz separat ausgewiesen werden. Betroffen davon sind nur die Kindergärten in kommunaler Trägerschaft: Parkmäuse, Werraspatzen und Lindenzwerge.
Kitas in Hildburghausen Essensgeld muss extra abgerechnet werden
Cornell Hoppe 28.01.2025 - 16:00 Uhr