Familiengerichte sollen ein Elternteil, das Gewalt ausgeübt hat, zudem künftig auch in Kinderschutzverfahren zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen und Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können.
Erleichterung für unverheiratete Paare
Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, will die Bundesjustizministerin den bürokratischen Aufwand reduzieren: Wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Bisher muss in diesen Fällen der Mann die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss zustimmen. Zusätzlich müssen beide übereinstimmende Sorgerechtserklärungen abgeben, die öffentlich zu beurkunden sind.
Keine radikale Reform
Dass es über den nun vorgelegten Entwurf in der schwarz-roten Koalition zum Streit kommen wird, ist eher unwahrscheinlich. Denn einer der Kernpunkte der eher behutsam angelegten Reform ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits genau ausbuchstabiert. Dort steht: "Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
Die Vorgängerregierung hatte sich weitreichendere Änderungen im Kindschafts- und Abstammungsrecht vorgenommen. Daraus wurde dann aber nichts. Denn erst gab es dazu großen internen Abstimmungsbedarf zwischen SPD, FDP und Grünen, dann zerbrach die Ampel-Koalition.