Er hat es wieder getan. Den Kontakt zu einem Kind gesucht, dieses Mal über Hilfs- und Freundschaftsangebote an die Oma des Jungen. Er hat es wieder ausgenutzt. Zum letzten Mal, nach Ansicht der Jugendschutzkammer am Landgericht Meinigen. Wenn der Mann die erneute Haftstrafe, insgesamt vier Jahre und zehn Monate, abgesessen hat, bleibt ihm die Freiheit verwehrt – Sicherungsverwahrung ist angeordnet.