Das ist kein Aprilscherz, sondern ein harter Fakt. Ab dem 1. April stellt die Stadt Hildburghausen in den von ihr betriebenen Kindergärten Werraspatzen, Parkmäuse und Lindenzwerge den Eltern erstmals seit dem Jahr 2010 das Essensgeld in Rechnung. Das hat der Stadtrat mit großer Mehrheit und mit Verweis auf einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes beschlossen, laut dem die Stadt die Satzung für die Gebühren der Kindertageseinrichtungen dringend überarbeiten solle. Denn die Kosten der Verpflegung sind laut Thüringer Kindergartengesetz getrennt von den Elternbeiträgen für den Kindergartenplatz zu betrachten. „Die Eltern tragen in angemessener Weise zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung bei. Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Förderung des Kindes verbundenen Leistungen“, steht dazu in Paragraf 29, Absatz 1 dieses Gesetzes und in Absatz 3: „Die Kosten der Verpflegung des Kindes werden gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt. Kosten der Verpflegung sind Kosten, die mit der Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung des Essens und der Mahlzeiten verbunden sind.“