Kindergärten Bad Salzungen Essengeld: Gleicher Zuschuss für alle

Die Kindertagesstätte „Solestrolche“ füllt sich immer mehr. Man steuert auf die Kapazitätsgrenze zu, informierte Beigeordneter Hannes Knott. Foto: Heiko Matz

Der Stadtrat hat die Gebührensatzung für die Kindergärten angepasst. Die Änderungen betreffen hauptsächlich den Moorgrund. Vereinheitlicht ist nun auch der Zuschuss zum Essengeld.

 
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Bad Salzungen - Der Bad Salzunger Stadtrat hatte sich in seiner letzten Sitzung mit drei Beschlüssen zu den Kindertagesstätten zu befassen. Grund dafür ist die Fusion mit dem Moorgrund und die daraus resultierende Harmonisierung des Ortsrechts. Dabei ging es neben der Benutzungssatzung für die Kindertagesstätten auch um die Anpassung der Gebühren sowie einen einheitlichen Zuschuss zum Essengeld.

Hauptamtlicher Beigeordneter Hannes Knott gab zunächst einen Überblick über die zwölf Kindertagesstätten der Stadt, wovon sieben kommunal betrieben werden. Größte Einrichtung ist der Kindergarten „Regenbogenland“ mit 220 Plätzen. Rund 1,3 Millionen Euro hat man in den letzen Jahren investiert. In diesem und im nächsten Jahr sollen neue Möbel angeschafft werden. 50 Plätze gibt es im „Regenbogenland“ Haus 2, das ausschließlich Krippenkinder betreut und 2013 für 1,35 Millionen Euro neu gebaut wurde. Neu gebaut wurde auch die Kindertagesstätte „Solestrolche“ (3,3 Millionen Euro) mit 104 Plätzen, die fast alle belegt sind. 3,8 Millionen Euro sind in den Schloss-Kinder-Garten Tiefenort mit seinen 162 Plätzen geflossen. Für die „Seezwerge“ in Frauensee (36 Plätze) soll es in den nächsten Jahren einen Neubau für rund 1,4 Millionen Euro geben. Insgesamt 110 Plätze gibt es bei den „Moorgrundhüpfern“ in Gumpelstadt und den „Hummeln“ in Etterwinden. In die Generalsanierung wurden rund 900 000 Euro gesteckt. Für 1,4 Millionen Euro wurde der „Pittiplatsch“ mit 176 Plätzen auf Vordermann gebracht. Auch die Einrichtung „Am See“ mit 89 Plätzen wurde saniert (950 000 Euro). Die gleiche Summe wurde für die Kindertagesstätte „Meister Nadelöhr“ mit 80 Plätzen und die ökumenische Kindertagesstätte „St. Elisabeth“ mit 70 Plätzen aufgewendet. Richtig gut nachgefragt wird die Einrichtung „Martin Luther“ in Möhra mit 55 Plätzen.

Insgesamt stehen in Bad Salzungen 1152 Plätze zur Verfügung, 988 Kinder sind angemeldet. „Das heißt, wir können für jedes Kind einen Platz zur Verfügung stellen“, betonte Hannes Knott. Rund 8,2 Millionen Euro gibt die Stadt jährlich für die Betreibung der Einrichtungen aus. „Jeder vierte Euro des Verwaltungshaushaltes fließt in die Kindergärten“, erläuterte Hannes Knott.

Für alle Einrichtungen gilt ab 1. Januar 2022 die gleiche Gebühren- und Benutzungssatzung. Letztgenannte regelt unter anderem die Öffnungszeiten. So haben die Kindertageseinrichtungen „Regenbogenland“ Haus 1 und Haus 2 sowie „Solestrolche“ von 6 bis 18 Uhr geöffnet. Der „Schloss-Kinder-Garten“ in Tiefenort, die „Moorgrundhüpfer“ in Gumpelstadt und das „Hummelhaus“ in Etterwinden sind von 6 bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Kindertageseinrichtung „Seezwerge“ in Frauensee kann von 6.30 bis 16 Uhr besucht werden.

Die Änderungen in der Gebührensatzung betreffen hauptsächlich die Orte im Moorgrund. Je nach gewählter Dauer wird der Monatsbeitrag zwei Euro günstiger beziehungsweise drei und vier Euro teurer. Die Gebühren sind für die Kernstadt und die anderen Ortsteile in der Höhe unverändert. Zukünftig kann zwischen einer Betreuung bis sechs Stunden, bis neun Stunden und über neun Stunden gewählt werden. Eine Betreuung bis acht Stunden wird – entsprechend der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes – nicht mehr angeboten. Wegen der Ausweitung der Öffnungszeiten, führte Hannes Knott aus, habe man im Moorgrund mehr Personal zur Verfügung.

Nicht ganz einig waren sich die Fraktionen des Stadtrats bezüglich der neuen Verpflegungspauschalen. Dem Vorschlag der Verwaltung, für alle Kindertagesstätten einen Zuschuss von 1,13 Euro zu zahlen, wollte die Linke nicht folgen. Sie sah in der Erhöhung des Beitrages für das Mittagessen in den Kindergärten mit einer eigenen Küche (4 Euro) eine Ungleichbehandlung. Sie plädierte für 3,50 Euro, den Mittelwert der Einrichtungen mit Drittanbieter-Küche. Der Argumentation schlossen sich die anderen Fraktionen nicht an. „Eine eigene Küche ist schon ein Vorteil, jetzt das Essen noch höher zu fördern als in anderen Einrichtungen, ist für mich eine Ungleichbehandlung“, sagte Stefanie Ihling (Freie Wähler, SPD, FDP, Grüne, BI). Auch Hardy Herbert (CDU) sah den Vorschlag der Verwaltung als angemessen an. Zumal man seit acht Jahren das Essengeld konstant gehalten habe. Er regte an, die Kalkulation für das Essengeld in kürzeren Abständen vorzunehmen, „damit wir sehen, ob es noch passt“.

Der Änderungsantrag der Linken wurde mehrheitlich abgelehnt, der Beschluss der Verwaltung mehrheitlich angenommen.

Elternbeiträge ab 1. Januar 2022 pro Monat für das 1. Kind:

halbtags bis 6 Stunden (maximal bis 12 Uhr): 110 Euro; bis 9 Stunden (ganztags): 165 Euro; über 9 Stunden: 184 Euro

Elternbeiträge pro Monat für das 2. Kind:

halbtags bis 6 Stunden (maximal bis 12 Uhr): 94 Euro; bis 9 Stunden (ganztags): 114 Euro; über 9 Stunden: 156 Euro (diese Gebühren galten bereits für Bad Salzungen ohne Moorgrund).

Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, welches in der Kindertageseinrichtung gleichzeitig betreut wird, werden keine Elternbeiträge erhoben. Die letzten 24 Monate vor dem Schulbeginn sind ebenfalls beitragsfrei.

Essengeld ab 1. Januar:

Einrichtung mit eigener Küche: Frühstück 1 Euro, Mittag 4 Euro, Vesper 0,90 Euro.

Bei Verpflegung durch Dritte (Tiefenort, Frauensee und Etterwinden): Mittag 3,50 Euro; Gumpelstadt: 2,90 Euro.

Öffnungszeiten:

kommunale Kindergärten in der Kernstadt: 6 bis 18 Uhr

Tiefenort, Gumpelstadt, Etterwinden: 6 bis 16.30 Uhr

Frauensee: 6.30 bis 16 Uhr.

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