Richterin Schwager bejahte die Zuständigkeit klar. Entscheidend dafür war eine spezielle Regelung für Rechteverwertungsgesellschaften. Diese dürfen nach der Interpretation der Kammer am Ort eines Verstoßes klagen - und dort dann auch andere Verstöße von anderen Orten mit anhängen.
Zu beantworten war auch die Frage, ob US-Recht das Training schützt. Nein, sagt das Gericht. Der dort geltende Grundsatz des "fair use" treffe hier nicht zu. Unter anderem, weil die Musikdaten trotz Downloadschutzes abgegriffen wurden und weil sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Suno für alle Schritte davor verantwortlich
In dem umstrittenen Punkt, ob Suno oder der Nutzer für die Ausgabe verantwortlich ist, kommt das Gericht zu einer klaren Ansage: Da Suno für alle Schritte davor verantwortlich sei, trage der Anbieter auch die Verantwortung für das, was sein Musikgenerator ausgebe.
So fallen die Reaktionen aus
Die Gema zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. Gema-Chef Tobias Holzmüller sprach von einem "guten Tag für Urheberinnen und Urheber, aber wahrscheinlich auch für die europäische Kultur." Das Gericht habe die Aktivitäten von Suno ganz klar als das bezeichnet, was sie seien: "Diebstahl von geistigem Eigentum."
Der Gema-Chef glaubt an eine große Wirkung des Urteils, auch weil es zeige, dass man von außerhalb der USA gegen Urheberrechtsverstöße dort vorgehen könne. Die Gema will Suno und andere KI-Unternehmen dazu bringen, Lizenzen zu erwerben.
Suno sieht das Urteil anders: "Wir sind mit dem heutigen Urteil nicht einverstanden. Es beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird und wie US-Recht gilt. Wir prüfen derzeit alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Berufung."
Rockstar Peter Maffay, der sich bei der Gema engagiert und zur Urteilsverkündung gekommen war, sprach von einem sehr wichtigen Tag für die Künstler. Dieses Urteil schütze ihre Ansprüche und ihr Recht. Er richte sich nicht gegen KI - aber die Künstler müssten an den Ergebnissen dessen, was durch ihre Substanz zustande komme, beteiligt werden, sagte Maffay.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sagte, das Urteil zeige deutlich, dass der Schutz menschlicher kreativer Leistungen unverzichtbar sei und auch für Anbieter generativer KI gelte.
Technologische Entwicklung und der Schutz geistigen Eigentums müssten sinnvoll miteinander verknüpft werden. "Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der Innovation und Kreativität stärkt und sicherstellt, dass Rechteinhaber angemessen vergütet werden. Dazu gehört auch, dass sie an der Wertschöpfung durch KI teilhaben", stellte Weimer klar.