Keine Sondernutzungsgebühr Meiningen unterstützt Wirte und Einzelhändler

Wenn Geschäftsleute öffentliche Flächen für Werbung, zur Bestuhlung oder aber für ihre Warenpräsentation nutzen, müssen sie dafür bezahlen. Die Stadt Meiningen verzichtet aber auch die Gebühr, um die Gastronomen und Einzelhändler in Corona-Zeiten zu unterstützen. Foto:  

Die Stadt Meiningen unterstützt ihre Gastwirte und Einzelhändler und erlässt ihnen auch in diesem Jahr die Gebühr zur Nutzung von öffentlichen Flächen vor ihrer Tür.

 
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