Karlsruhe, Bremen - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen das Verbot der „Querdenker“-Demonstrationen an diesem Samstag in Bremen abgelehnt. Die Begründung folge später, sagte Gerichtssprecher Pascal Schellenberg am Samstagvormittag dem Evangelischen Pressedienst (epd) (Az: 1 BvQ 145/20). Der Antrag war am späten Freitagabend in Karlsruhe eingegangen. Die „Querdenker“ wollten am Mittag ihre Demonstration starten. Die Polizei warnte davor, trotz Verboten zu demonstrieren. Das sei eine Ordnungswidrigkeit.