Keine Demo in Bremen Bundesverfassungsgericht lehnt „Querdenker“-Eilantrag ab

red/epd

Rund 20.000 Menschen wollten am Samstag in Bremen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren. Doch daraus wird nichts. Das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Bremer „Querdenker“-Eilantrag ab.

 
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Die Polizei warnt davor, trotz Verboten zu demonstrieren. Foto: dpa/Jens Büttner

Karlsruhe, Bremen - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag gegen das Verbot der „Querdenker“-Demonstrationen an diesem Samstag in Bremen abgelehnt. Die Begründung folge später, sagte Gerichtssprecher Pascal Schellenberg am Samstagvormittag dem Evangelischen Pressedienst (epd) (Az: 1 BvQ 145/20). Der Antrag war am späten Freitagabend in Karlsruhe eingegangen. Die „Querdenker“ wollten am Mittag ihre Demonstration starten. Die Polizei warnte davor, trotz Verboten zu demonstrieren. Das sei eine Ordnungswidrigkeit.

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Die „Querdenker“ wollten ihren Aufzug mit bis zu 20.000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof beginnen und später auf dem Bremer Marktplatz fortführen. Das Bremer Ordnungsamt hatte die Aktionen, die sich gegen die Anti-Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern richten sollten, untersagt. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten das Verbot bestätigt. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bleibt dieses Verbot nun bestehen.

Polizei will Verstöße konsequent ahnden

Mittlerweile hat die Versammlungsbehörde auch alle Ersatzveranstaltungen der „Querdenker“ untersagt. Unberührt davon blieben acht Demonstrationen, die sich gegen die Kritiker der Corona-Politik richten.

Trotz der Verbote rechnet die Innenbehörde damit, dass sich „Querdenker“ auf den Weg nach Bremen machen. Die Polizei werde Verstöße gegen das Verbot und damit gegen das Versammlungsgesetz konsequent ahnden, hieß es. Das betreffe nicht nur die Organisatoren, auch gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer würden Anzeigen gefertigt und Platzverweise erteilt.

Das Oberverwaltungsgericht hatte geurteilt, das Verbot der „Querdenker“-Demonstration sei zulässig, weil es bei der Versammlung zu „erheblichen Infektionsgefahren“ kommen könne (Az: 1 B 385/20). Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, Bremen könne nicht dulden, dass die Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährdeten.