„Die Corona-Allgemeinverordnung besagt: Wenn wir die Wiese präparieren, dann zählt sie als Freizeitsportgebiet“, erläutert Hubertus Schmiechen, der Betreiber des Zauberteppichs, der Snow-Tubing-Anlage und den Schlepplifts für Skifahrer. Er und seine Frau Doris müssten also alle, die den Hang nutzten, auch erfassen und ihren G-Status – genesen, geimpft, getestet – prüfen. „Das ist einfach nicht machbar für uns“, sagt der Oberhofer. Denn nicht jeder, der an der alten Golfwiese rodele, nutze auch den Schlittenlift. „Nur 20 bis 30 Prozent fahren überhaupt auf unserer Anlage“, schildert er. Das heißt, etliche Schlittenfahrer gingen den Schmiechens durch die Lappen. Im Falle eines Corona-Ausbruches würden die Lift-Betreiber dennoch verantwortlich gemacht.