München - Opfer falscher Steuerhinterziehungsvorwürfe werden auch in Zukunft wenig Möglichkeiten haben, Denunzianten auf die Spur zu kommen. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs haben Steuerzahler in der Regel keinen Anspruch auf Einsicht in anonyme Anzeigen. Daran ändert auch der datenschutzrechtliche Anspruch auf Einblick in persönliche Daten nichts.