Die Schuldenbremse kann nur in Notsituationen vorübergehend aufgehoben werden. Der Bund nahm in der Corona-Krise immense Schulden auf und setzte die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse außer Kraft. Auch 2021 soll sie noch einmal ausgesetzt werden.
Nach Einschätzung Fratzschers sind eine wirtschaftliche Erholung und eine erfolgreiche Transformation der deutschen Wirtschaft in Richtung Klimaschutz und Digitalisierung "mit der Schuldenbremse nicht vereinbar." Er forderte eine Reform, die einen zu starken Anstieg der Staatsverschuldung verhindere, "aber gleichzeitig der Politik den notwendigen Spielraum für die nächsten Jahre gibt, um die Grundlage für einen Wirtschaftsaufschwung zu schaffen."
Die Corona-Krise hatte im vergangenen Jahr tiefe Löcher in den Staatshaushalt gerissen. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gaben Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung im vergangenen Jahr 158,2 Milliarden Euro mehr aus als sie einnahmen. Details auch zu Konjunkturentwicklung Ende 2020 gibt die Wiesbadener Behörde am Mittwoch bekannt.
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