Kammern mahnen Corona-Schutz am Arbeitsplatz hochhalten

Mit einer FFP2-Maske ist es noch nicht getan. Infektionsschutz im Unternehmen bedeutet mehr. Darauf weisen die IHK und die Handwerkskammer hin. Foto: dpa/Daniel Karmann

Infektionsschutz am Arbeitsplatz ist möglich, sagen Handwerkskammer und IHK. Zusammen mit dem Landkreis werben die Kammern für Abstand, Maske und Hygiene.

 
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Meiningen - Produktivität und Infektionsschutz lassen sich auch während der Pandemie gut kombinieren, sofern entsprechende Richtlinien am Arbeitsplatz strikt eingehalten werden. Darauf weisen die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Handwerkskammer (HWK) Südthüringen hin und zeigen, wie sich aus ihrer Sicht ein Komplett-Lockdown der Wirtschaft vermeiden lässt.

Gemeinsam mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unterstützen die Kammern heimische Unternehmen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb konsequent umzusetzen. Ziel ist, die Infektionsgefahr im Arbeitsumfeld einzudämmen, fahrlässiges Verhalten aufzuspüren und abzustellen sowie Lücken im Hygienekonzept zu schließen. Im zweiten Schritt sollen Unternehmen direkten Zugang zu Schnelltests erhalten, um im Verdachtsfall infizierte Personen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten rechtzeitig zu unterbrechen.

„Wir helfen unseren Unternehmen dabei, eine intensivere Corona-Präventionskultur im Arbeitsalltag zu etablieren und im Verdachtsfall richtig zu reagieren. Angesichts wachsender Fallzahlen obliegt es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards lückenlos eingehalten werden. Nur so kann das Infektionsgeschehen gebremst und ein Lockdown der Gesamtwirtschaft abgewendet werden“, betonen Hauptgeschäftsführerin Manuela Glühmann (HWK Südthüringen) und Hauptgeschäftsführer Ralf Pieterwas (IHK Südthüringen).

Vizelandrätin Susanne Reum verweist auf das gemeinsame Merkblatt für Unternehmen, das in Zusammenarbeit mit den beiden Wirtschaftskammern entstanden ist: „Das Merkblatt soll darüber aufklären, welche Lücken es in Hygieneschutzkonzepten zu beseitigen gilt. Fehlverhalten, das Infektionsketten nach sich zieht, kann nur unterbunden werden, wenn es für Mitarbeiter sichtbar gemacht wird.“

Perspektivisch sollen zusätzliche Testkapazitäten für Unternehmen entstehen. Heimische Apotheken unterstützen das Vorhaben: Zukünftig sollen sie Schnelltests direkt an Unternehmen herausgeben und Kurzschulungen zur Anwendung dieser anbieten.

In dem Merkblatt der Kammern ist aufgelistet, wer was tun kann und beachten sollte. So sollten die Arbeitnehmer schon auf dem Weg in die Firma auf den Infektionsschutz achten, etwa beim Ein- und Aussteigen in öffentliche Verkehrsmittel. Auf Fahrgemeinschaft solle besser verzichtet werden und wenn, dann nur, wenn die Mitfahrer eine FFP2-Maske tragen. Sonst drohe im Falle einer Infektion Quarantäne für alle. Doch reiche es nicht, die Mitarbeiter auf Hygiene, Abstand und Masken hinzuweisen. Auch darauf macht das Merkblatt aufmerksam. Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen dafür schaffen und kontrollieren. Ein Pandemieplan helfe dabei, er lege zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind, welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die Situation angepasst werden können.

Arbeitsplätze müssen, wenn möglich, so umgestaltet werden, dass zwischen den Einzelplätzen mindestens eineinhalb Meter Abstand und am besten noch Trennwände liegen; bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr ist letztere inzwischen Pflicht. Desinfektionsmittel, Handseifen, Handtuchspender sind vom Arbeitgeber bereitzustellen, ebenso mindestens zwei Schutzmasken. Diese müssen nach 70 bis 90 Minuten Dauernutzung getrocknet werden, da sie sonst ihre Wirkung einbüßen. Empfohlen werden FFP2-Masken. Außerdem müssen verschlossene Müllbehälter bereitstehen, in denen gebrauchte Hygieneartikel entsorgt werden können.

Nach ausführlichen Hinweisen von Bodenmarkierungen bis zur Zeiterfassung enthält das Merkblatt auch Informationen, was im Falle einer Infektion eines Mitarbeiters zu tun ist und welche einzelnen Schritte zu beachten sind.

Das Merkblatt „Verhaltensregeln im Unternehmen und bei Corona-Verdachtsfall“ ist unter anderem zu finden auf der Internetseite der IHK.

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